Arbeitskleidung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen während der Arbeit Arbeitskleidung tragen.
Die Arbeitskleidung muss den Vorschriften für Arbeiten in einer Werkstätte oder Küche entsprechen:
- Hose und Jacke oder Latzhose oder Mantel
- Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe – S3 bzw. rutschfeste Küchenschuhe
Lange Haare müssen auf jeden Fall zusammengebunden sein .
In Küchen gelten HACCP-Auflagen.
Sie bekommen die Arbeitskleidung von Jugend am Werk zur Verfügung gestellt.
Sie müssen die Arbeitskleidung selbst waschen.