Arbeitskleidung

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen während der Arbeit Arbeitskleidung tragen. arbeitskleidung jaw
Die Arbeitskleidung muss den Vorschriften für Arbeiten in einer Werkstätte oder Küche entsprechen:

  • Hose und Jacke oder Latzhose oder Mantel
  • Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe – S3 bzw. rutschfeste Küchenschuhe

Lange Haare müssen auf jeden Fall zusammengebunden sein .

In Küchen gelten HACCP-Auflagen.

Sie bekommen die Arbeitskleidung von Jugend am Werk zur Verfügung gestellt. 

Sie müssen die Arbeitskleidung selbst waschen. 

 
  • Schrift vergrößern
  • Schrift verkleinern
  • Hohen Kontrast ein/ausschalten
  • Drucken
Zum Seitenanfang